European Aerosols GROUP - CODE OF CONDUCT


Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln in der European Aerosols GROUP

Unser Unternehmen agiert weltweit – und Gesetze, Verhaltensregeln oder Sitten sind so verschieden wie Mentalität und die Sprachen der Mitarbeiter. Unser gemeinsamer Erfolg basiert auf dem Vertrauen von Kunden und Mitarbeitern. Deswegen setzen wir hohe Maßstäbe in Sachen Verantwortung – sowohl an uns als Unternehmen als auch an jeden Einzelnen.

Unser Code of Conduct, der Verhaltenskodex der European Aerosols Group, soll diese Maßstäbe verbindlich festhalten und einen Leitfaden bieten, den jeder in allen relevanten Ländern anwenden kann.
Er soll helfen, die Werte unseres Unternehmens im Arbeitsalltag umzusetzen.
Er soll deutlich machen, was von den Mitarbeitern der European Aerosols Group erwartet wird.
Er soll zeigen, wie Sie mit möglichen Fragen oder schwierigen Situationen umgehen, die unsere Geschäftspraktiken oder den Umgang miteinander betreffen.

 

Vorwort

In dem vorliegenden Code of Conduct, der einen Verhaltenskodex darstellt und der Kern und die Basis unserer Unternehmenskultur ist, sind unsere ethischen und moralischen Grundwerte dargestellt.
Ehrlichkeit, Integrität, vertrauensvolles Handeln, Fairness und Respekt sind die zentralen Leitlinien unseres täglichen Handelns. Darauf beruht das Vertrauen, das unsere Kunden, Partner, Mitarbeiter und Kollegen in uns und unsere Marken setzen.

Wer gegen den Code of Conduct verstößt handelt illoyal. Dies kann das Ansehen unseres Unternehmens beeinträchtigen und auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen.

Jeder Mitarbeiter der European Aerosols Gruppe ist gefordert sich gemäß des Code of Conduct verantwortungsvoll und nach geltendem Recht zu verhalten. Somit trägt jeder Einzelne dazu bei, den guten Ruf unseres Unternehmens zu stärken und die Erreichung der gesetzten Ziele, die über den finanziellen Erfolg hinaus gehen, zu realisieren.

 

Inhaltsverzeichnis

2. Allgemeine Verhaltensanforderungen
2.1 Verantwortung für das Ansehen der European Aerosols Group
2.2 Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien unter Berücksichtigung kultureller Werte
2.3 Verantwortung für die sozialen Grundrechte und Prinzipien
2.4 Chancengleichheit und gegenseitiger Respekt
2.5 Führung und Zusammenarbeit

3. Vermeidung von Interessenskonflikten
3.1 Interessenskonflikte / Interessenswahrnehmung
3.2 Kapitalbeteiligungen und Nebentätigkeiten

4. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
4.1 Korruption
4.2 Fairer Wettbewerb
4.3 Spenden und Sponsoring

5. Umgang mit Informationen
5.1 Datenschutz, Datensicherheit und Schutz des geistigen Eigentums
5.2 Berichterstattung

6. Energieeffizienz, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
6.1 Schutz der Umwelt
6.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz

7. Nutzung und Schutz des Unternehmenseigentums
7.1 Umgang mit Unternehmenseigentum

8. Umgang mit den Verhaltensgrundsätzen
8.1 Verantwortung für die Einhaltung
8.2 Konsequenz bei Nichteinhaltung
8.3 Verteiler

1. Geltungsbereich

Die Verhaltensregeln gelten für die gesamte European Aerosols Group und legen grundsätzliche Prinzipien fest.

2. Allgemeine Verhaltensanforderungen

2.1 Verantwortung für das Ansehen der European Aerosols Group

Das Ansehen der European Aerosols Group wird wesentlich geprägt durch das Verhalten, das Auftreten und Handeln eines jeden einzelnen Mitarbeiters.
Jeder Mitarbeiter achtet bei der Erfüllung seiner Aufgaben und beim Auftreten in der Öffentlichkeit - im In- und Ausland - darauf, dass er dem Ansehen der Gruppe nicht schadet.
Nicht akzeptables Verhalten eines einzigen Mitarbeiters kann European Aerosols erheblichen Schaden zufügen.


2.2 Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, unter Berücksichtigung kultureller Werte

Wir verpflichten uns, geltende Gesetze und Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch für geltende Richt- und Leitlinien sowie anerkannter Wertmaßstäbe der Kulturkreise und Länder, in denen die European Aerosols Group aktiv ist. Gesetzesverstöße sind unter allen Umständen zu vermeiden. Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes, wegen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.


2.3 Verantwortung für die sozialen Grundrechte und Prinzipien

Wir respektieren die Menschenrechte und verfechten deren Einhaltung.
Wir erkennen das Grundrecht aller Mitarbeiter an, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretung zu bilden.
Wir lehnen jegliche wissentliche Nutzung von Zwangs- und Pflichtarbeit ab. Kinderarbeit ist nicht zulässig. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung wird nach Maßgabe der staatlichen Pflichten beachtet.

Die Vergütung der Leistungen entsprechen zumindest den jeweiligen nationalen gesetzlichen Mindestnormen.


2.4 Chancengleichheit und gegenseitiger Respekt

Die European Aerosols Group repräsentiert als europaweites Unternehmen Vielfalt, Toleranz und Chancengleichheit. Die Unterschiedlichkeit ist für uns sehr wertvoll, denn der vielfältige Hintergrund unserer Mitarbeiter fördert unsere Kreativität und lässt uns auch unsere Kunden besser verstehen.
Wir dulden keine Diskriminierung und gewährleisten die Gleichbehandlung, ungeachtet ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Weltanschauung, Religion, sexueller Ausrichtung, Staatsangehörigkeit, politischer Einstellung oder sozialer Herkunft.
Diese Grundsätze gelten sowohl bei der internen Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern.


2.5 Führung und Zusammenarbeit

Vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zeigt sich in gegenseitiger und offener Information und Unterstützung. Die gegenseitige Information von Vorgesetzten und Mitarbeitern ist Voraussetzung dafür, dass Entscheidungen kompetent getroffen werden. Mitarbeiter und insbesondere Vorgesetzte stellen einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch sicher.

Jede Führungskraft trägt Verantwortung für die Ihr anvertrauten Mitarbeiter. Das Verhältnis zueinander muss von gegenseitigem Respekt geprägt sein. Vorgesetzte haben Vorbildfunktion und richten das Handeln insbesondere an den Verhaltensgrundsätzen aus.
Durch regelmäßige Information und Schulung über die im Arbeitsbereich geltenden Pflichten und Befugnisse, die sich wiederum auf die gesetzlichen Forderungen oder Richt- oder Leitlinien beziehen, fördert der Vorgesetzte das regelkonforme Verhalten der Mitarbeiter.
Die Führungskraft setzt Vertrauen in seine Mitarbeiter und überträgt so viel Eigenverantwortung und Handlungsspielraum wie nötig, um die klaren, ehrgeizigen und realistischen Ziele zu reichen.

Im Rahmen der Führungsaufgabe beugen Vorgesetzte unakzeptablem Verhalten vor. Sie tragen die Verantwortung, dass in Ihrem Bereich keine Regelverstöße geschehen, die durch entsprechende Aufsicht und/oder Unterweisung hätten verhindert werden können.

3. Vermeidung von Interessenskonflikten

3.1 Interessenskonflikte / Interessenswahrnehmung

Wir sind uns bewusst, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit für die European Aerosols Group nicht von privaten Interessen oder persönlichen Beziehungen geprägt sein dürfen. Situationen, in denen es zu Interessenkonflikten kommen kann, sollten deshalb vermieden werden.
Wir respektieren die Grundsätze der freien Meinungsäußerung, der Unabhängigkeit der Medien, das Recht auf Information und den Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Jeder unserer Mitarbeiter achtet darauf, dass sein Auftreten sowie seine Meinungsäußerung, in der Öffentlichkeit dem Ansehen der European Aerosols Group nicht schadet. Jeder unserer Mitarbeiter respektiert die Leistung seiner Gesprächspartner und achtet deren berufliches und persönliches Ansehen. Bei der Kommunikation und Realisierung von Interessen setzt der Mitarbeiter nur legale Mittel ein.

3.2 Kapitalbeteiligungen und Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten sind nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens zulässig. Weiter ist Mitarbeitern eine Beteiligung, an oder eine Nebentätigkeit bei Unternehmen, die zu European Aerosols in Wettbewerb stehen, nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung gestattet. Dies gilt auch für Beteiligungen oder Nebentätigkeiten bei Lieferanten oder Kunden.
Bereits erteilte Einwilligungen können bei Vorliegen von berechtigten Gründen widerrufen werden.

4. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

4.1 Korruption

Die European Aerosols Group duldet keine Korruption, egal in welcher Form sie auftritt. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, an wen, an welchem Ort der Welt und aus welchem Grund solche Vorteile gewährt werden. Gesetze zur Bekämpfung von Korruption gibt es weltweit, diese können bei Verstößen schwere Straftaten darstellen und erheblichen Schaden für den Einzelnen aber auch für das Unternehmen verursachen.
Keiner unserer Mitarbeiter darf die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil der European Aerosols Group ausnutzen. Insbesondere heißt dies, dass keiner unserer Mitarbeiter im Geschäftsverkehr unerlaubte private Vorteile (z.B. Sachwerte, Geld, Dienstleistungen etc.) gewährt oder annimmt, um somit sachgerechte Entscheidungen zu beeinflussen.

Wir dürfen uns in geschäftlichen Entscheidungen nicht beeinflussen lassen, indem wir uns von Lieferanten und Kunden unerlaubte Vorteile anbieten oder versprechen lassen oder solche Vorteile annehmen. Sollte die oben beschriebene Situation eintreten, ist sofort die Führungskraft zu informieren. Wenn wir uns unsicher sind, ob wir beispielsweise ein Geschenk, eine Einladung zu einem Geschäftsessen oder eine Einladung zu einer Veranstaltung von einem Lieferanten oder Kunden annehmen dürfen, ist der direkte Vorgesetzte zu kontaktieren. Haben obige Beispiele einen Wert bis 50.- Euro, kann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um eine Vorteilsnahme handelt.

Bei begründeten Verdachtsmomenten oder bei rechtlichen Zweifeln ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, bei Vorliegen von Korruption oder auch Wirtschaftskriminalität, bei den verantwortlichen Stellen im Unternehmen Rat und Hilfe einzuholen.


4.2 Fairer Wettbewerb

Die European Aerosols Group steht zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs zum Vorteil aller Marktteilnehmer und setzt sich dafür ein, den freien und unverfälschten Wettbewerb zu sichern und aufrecht zu erhalten, unter Einhaltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts einzuhalten.
Dies bedeutet beispielsweise, dass keiner der Mitarbeiter Gespräche mit Wettbewerbern führt, bei denen Preise, Kapazitäten, Konditionen, Gewinnmargen oder andere Faktoren abgesprochen werden.
Absprachen mit Geschäftspartnern und Dritten über einen Wettbewerbsverzicht, über die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder über die Aufteilung von Kunden, Gebieten, Märkten oder des Produktionsprogramms sind ebenfalls unzulässig.
Mitarbeiter dürfen sich ebenso wenig durch Diebstahl, Industriespionage, Bestechung, Abhöraktionen oder Ähnliches Informationen aneignen, die wettbewerbsrelevant sind.


4.3 Spenden und Sponsoring

Die European Aerosols Group vergibt Spenden, das heißt Zuwendungen auf freiwilliger Basis. Die Sponsorengelder erfolgen nur im Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung in den dafür geltenden internen Bestimmungen.
Wir gewähren Geld- und Sachzuwendungen für kulturelle Zwecke, Bildung, Sport und humanitäre, soziale Projekte.
Die Vergabe von Spenden erfolgt transparent und ist jederzeit vollumfänglich nachvollziehbar.
Spenden an politische Einrichtungen oder Parteien werden nicht geleistet.

Nicht als Spenden gelten Sponsorenverträge, Beitragszahlungen an Branchenverbände bzw. Mitgliedsbeiträge zu Organisationen, die den Geschäftsinteressen dienen.

5. Umgang mit Informationen

5.1 Datenschutz, Datensicherheit und Schutz des geistigen Eigentums

Jeder unserer Mitarbeiter ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die gesetzlichen und betrieblichen Regelungen zur Informationssicherheit einzuhalten. Vertrauliche Daten sind geheim zu halten und vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
Der Schutz der Privatsphäre bei der Verwendung persönlicher Daten (wie z.B. Mitarbeitern, Bewerbern, Kunden, sowie die Sicherheit aller Geschäftsdaten) ist unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Anforderungen in allen Geschäftsprozessen zu gewährleisten.
Wir sind uns bewusst, dass geistiges Eigentum ein wertvoller Vermögenswert und Basis für den Erfolg unseres Unternehmens ist, deshalb gilt es diese Information ganz besonders zu schützen. Als geistiges Eigentum gelten Erfindungen, Rezepturen, Produktkonzepte, Kunden- und Lieferantendetails, sowie andere Geschäftsgeheimnisse.


5.2 Berichterstattung

Alle unsere Berichte, Aufzeichnungen, Mitteilungen und Bekanntmachungen sind genau, verständlich, zeitgerecht, umfassend und wahr.
Wir halten uns an die Regeln der nationalen und europäischen Bestimmungen. Unsere Finanzunterlagen sind die Grundlage für das Management der Gruppe und spiegeln gegenüber Interessensgruppen den Geschäftsverlauf und die relevanten Fakten wider.

6. Energieeffizienz, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz

6.1 Schutz der Umwelt

Wir entwickeln und produzieren Lacke, technisch-chemische Produkte sowie Spachtelmassen und füllen diese in entsprechende Behältnisse ab.
Wir sind uns der Verantwortung für die Umweltverträglichkeit unserer Produkte bewusst und sind bestrebt diese ständig, auch im Hinblick auf die Energieeffizienz zu verbessern. Die Verringerung der Beanspruchung der natürlichen Ressourcen, unter Berücksichtung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte ist ein Grundsatz unserer Unternehmensphilosophie und ist in unserer Unternehmenspolitik verankert.

Jeder Mitarbeiter der European Aerosols Group hat die natürlichen Ressourcen sparsam und zweckmäßig zu verwenden, unter Sicherstellung, dass die Aktivitäten energieeffizient sind und einen möglichst geringen Umwelteinfluss haben.


6.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die European Aerosols Group ist den Mitarbeitern gegenüber verpflichtet sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu bieten, dies zu überwachen und weiterhin zu optimieren. Regelmäßige Schulungen und Begehungen unterstützen diesen permanenten Prozess.

7. Nutzung und Schutz des Unternehmenseigentums

7.1 Umgang mit Unternehmenseigentum

Die von der European Aerosols Group zur Verfügung gestellten Unternehmensressourcen sind sachgemäß und schonend zu behandeln und vor Verlust zu schützen.
Nur ein effizienter Einsatz aller Ressourcen auf allen Ebenen kann den Unternehmenserfolg langfristig sichern. Verschwendung und Missbrauch werden nicht hingenommen, dies schadet der betrieblichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und betrifft somit jeden Einzelnen. Alle Mitarbeiter können hier einen großen Beitrag leisten.

8. Umgang mit den Verhaltensgrundsätzen

8.1 Verantwortung für die Einhaltung

Jeder Mitarbeiter richtet sein Handeln an den Unternehmenswerten und Verhaltensgrundsätzen aus und hält sich in seinem Arbeitsumfeld an die internen Regeln und die gültigen Gesetze und Verordnungen.

Erster Ansprechpartner für den Mitarbeiter bei Fragen bzw. Unsicherheiten zu den Verhaltensgrundsätzen ist sein Vorgesetzter.


8.2 Konsequenz bei Nichteinhaltung

Der Code of Conduct der European Aerosols Group vereint geltende gesetzliche und betriebliche Regelungen. Die Verpflichtung der Einhaltung der im Code of Conduct aufgeführten Verhaltensregeln ergibt sich entweder unmittelbar aus den Gesetzen, betrieblichen Regelungen, Unternehmensleitbild oder Unternehmenspolitik oder aus dem Arbeitsvertrag.
Bewusste Verstöße gegen die Richtlinien führen im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu Konsequenzen, die bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zu Schadensersatzforderungen führen können.


8.3 Verteiler

Der Code of Conduct ist an alle Mitarbeiter verteilt.
Falls notwendig kann der Code of Conduct, unter Berücksichtigung jeweils landesspezifischer Besonderheiten, modifiziert werden.

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